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Arbeitsverhältnisse sind sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Nicht minder wichtig sind die aus den Arbeitsverhältnissen resultierenden juristischen Probleme, sei es für Arbeitgeber, Angestellte, Arbeiter, geringfügig Beschäftigte oder Geschäftsführer (leitende Angestellte).
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Unternehmen in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, beginnend mit der Ausarbeitung von Arbeitsverträgen und Prüfung deren Vereinbarkeit mit gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen.
Weiterhin beraten wir Sie bei der Durchführung arbeitsrechtlicher Maßnahmen (z.B. Abmahnung) und der Durchsetzung oder Abwehr vertragsbeendender Maßnahmen wie u. a. verhaltensbedingter oder betriebsbedingter Kündigungen. Damit einhergehend unterstützen wir Sie bei der Sozialauswahl im Rahmen betriebsbedingter Kündigungen,bei Fragen des Betriebsübergangs, Prüfung von Arbeitszeugnissen etc.
Wir beraten und vertreten Sie nicht nur außergerichtlich, sondern vor dem Arbeits-, Landesarbeits- und erforderlichenfalls auch Bundesarbeitsgericht.
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