Kosten

Grundlage für die Abrechnung der Rechtsanwaltsgebühren ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Für eine erste Anfrage entstehen für Sie zunächst keine Gebühren. Sie schildern Ihr rechtliches Problem und ich teile Ihnen dann mit, ob ich in der Angelegenheit behilflich sein kann und falls ja, welche Kosten dafür voraussichtlich für Sie entstehen.

Wünschen Sie eine Rechtsberatung, bestimmt sich die hierfür anfallende Gebühr nach der Schwierigkeit und dem Umfang der Beratung. Für eine Erstberatung von Verbrauchern ist die Beratungsgebühr auf einen Betrag von 190,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer begrenzt. Für eine außergerichtliche Vertretung und eine Prozessführung bestimmen sich die Gebühren nach dem Streitwert. Eine ausführliche Beratung über die bei einem Gerichtsprozess voraussichtlich anfallenden Kosten ist selbstverständlich.

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird vorab geprüft, ob diese die Kosten übernimmt.

In einem gerichtlichen Verfahren ist im Falle des Obsiegens in der Regel der Gegner verpflichtet, die Verfahrenskosten einschließlich der Rechtsanwaltsgebühren zu erstatten. Im Falle eines teilweisen Obsiegens sind die Gebühren im Verhältnis des Obsiegens/Unterliegens zu erstatten. Für Rechtssuchende mit geringem Einkommen gibt es noch die Möglichkeit, Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Prozesskostenhilfe wird gewährt, wenn der Betreffende aufgrund seiner wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse nicht in der Lage ist, die Kosten der Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung aus eigenen Mitteln zu bestreiten und die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat, also nicht mutwillig erscheint.

Kostenrechner

Anwaltskostenrechner
Prozesskostenrechner
Gehaltsrechner
Bußgeldrechner
Promillerechner