Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht ist in aller Regel Eile geboten, da eine Vielzahl von Fristen zu beachten sind. Allem voran die Frist für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage. Will ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung vorgehen, muss er in der Regel binnen einer Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigungserklärung Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Wird die Frist versäumt, gilt die ausgesprochene Kündigung aufgrund gesetzlicher Fiktion als sozial gerechtfertigt und damit als wirksam.

Ferner sind in vielen Arbeitsverträgen und Tarifverträgen Ausschluss- bzw. Verfallfristen enthalten. Aufgrund dieser Fristen verfallen Ansprüche, sofern sie nicht innerhalb der vorgesehen Frist geltend gemacht werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich möglichst frühzeitig von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Im Bereich des Arbeitsrechts berate und vertrete ich Sie unter anderem zu folgenden Fragen:

  1. Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung, Befristung und Aufhebungsvertrag;
  2. Prüfung und Gestaltung von Verträgen wie z.B. von Arbeitsverträgen, Fortbildungsvereinbarungen mit Rückzahlungsverpflichtung und Berufsausbildungsverträgen;
  3. Geltendmachung rückständiger Vergütung, Überstundenvergütung Entgeltfortzahlungsansprüchen und Gratifikationen;
  4. Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen, die anlässlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses entstehen können, wie z. B. auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses, Urlaubsabgeltung, Zahlung einer Abfindung, Zahlung einer Karrenzentschädigung;
  5. Abwehr von Schadensersatzansprüchen Ihres Arbeitgebers. Unter anderem wenn Sie mit einem Dienstfahrzeug einen Unfall verursacht haben und ihr Arbeitgeber Schadensersatz von Ihnen verlangt.

Familienrecht

Im Familienrecht berate und vertrete ich Sie in allen dort relevanten Bereichen. Dies sind unter anderem:

  1. Welche Rechte und Pflichten haben die Ehegatten während der Ehe und ihrer Trennung. Dies betrifft unter anderem den Trennungsunterhalt, die Aufteilung des Hausrats, die Nutzung der Ehewohnung, sowie die Frage, bei wem die gemeinsamen Kinder leben und wie hoch deren Unterhaltsanspruch ist.
    Liegen die Voraussetzungen für eine Ehescheidung vor, was in der Regel eine mindestens 1-jährige Trennungszeit erfordert, erläutere ich Ihnen die mit einem Scheidungsverfahren verbundenen Rechtsfolgen und sogenannten Folgesachen (Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Unterhalt, Hausrat etc.) und vertrete Sie auf Wunsch auch im Scheidungsverfahren.
  2. Es ist zu klären und im Idealfall einvernehmlich zu regeln, was mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern nach der Trennung und der Scheidung geschieht.
  3. Haben Sie mit Ihrem Ehegatten gemeinsame Vermögenswerte geschaffen, z. B. ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung, sollte sinnvollerweise auch hier eine Regelung herbeigeführt werden. Wurden Kredite aufgenommen, sollte eine Regelung über die Rückzahlung getroffen werden.
  4. Da die Scheidung einer Ehe Auswirkungen auf die gesetzliche Erbfolge hat, sollte auch dieser Aspekt unbedingt beachtet werden.
  5. Bereits vor Eheschließung und auch während einer intakten Ehe können durch Verträge die Folgen einer Ehescheidung geregelt werden. Mittels eines Ehevertrages kann festgelegt werden, in welchem Güterstand (z. B. Gütergemeinschaft, Gütertrennung oder Zugewinngemeinschaft) die Ehegatten leben und eine Vereinbarung über den nachehelichen Unterhalt sowie über die Durchführung des Versorgungsausgleiches getroffen werden.
    Der Abschluss eines Ehevertrages ist in vielen Fällen deshalb vorteilhaft, weil dann die Folgen einer Scheidung für beide Ehegatten verbindlich festgelegt und daher vorhersehbar und kalkulierbar sind.

Das Wechselmodell

Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung die Zulässigkeit des Wechselmodells bestätigt.

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Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst alle Bereiche rund um das Auto und das Autofahren. Dies sind unter anderem:

  1. Verkehrsunfall
    Nach einem Verkehrsunfall übernehme ich für Sie die vollständige Regulierung des Ihnen entstandenen Schadens. Ich prüfe zunächst die Schuldfrage, um abschätzen zu können, ob Ihr Unfallgegner Ihren Schaden vollständig oder zumindest teilweise zu erstatten hat. Bezüglich der Schadenshöhe ist zu prüfen, welche einzelnen Schäden zu erstatten sind.
    Dies sind unter anderem:
    Reparaturkosten – Wiederbeschaffungskosten – Wertminderung – Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung – Schmerzensgeld – Haushaltsführungsschaden – Verdienstausfall – Heilbehandlungskosten – Abschleppkosten – Kosten für das Schadensgutachten
  2. Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren
    Verkehrsverstöße sind oftmals nicht nur mit einem Bußgeld oder Geldstrafe, sondern auch mit einem Fahrverbot oder mit einem Entzug der Fahrerlaubnis verbunden. Hier prüfe ich, ob der Tatvorwurf berechtigt ist. Sollte dies der Fall sein, richte ich mein Augenmerk darauf, dass vom Fahrverbot oder dem Entzug der Fahrerlaubnis abgesehen oder die Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis möglichst gering gehalten wird.Die wichtigsten Bußgeld- und Straftatbestände sind:
    Geschwindigkeitsverstoß – Rotlichtverstoß – Abstandsverstoß – Handyverstoß – Trunkenheitsfahrt – Straßenverkehrsgefährdung – unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  3. Fahrerlaubnisrecht
    Nach dem Entzug einer Fahrerlaubnis berate und vertrete ich die Betroffenen im Wiedererteilungsverfahren vor der Fahrerlaubnisbehörde. Unter anderem ist zu prüfen, ob die Wiedererteilung von einer MPU oder einem Abstinenznachweis abhängig gemacht werden kann.Ferner, wenn von der Fahrerlaubnisbehörde ein Verfahren auf Entzug der Fahrerlaubnis eingeleitet wurde. Unter anderem dann, wenn 8 Punkte im Fahreignungsregister erreicht worden sind oder nach Auffassung der Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der erforderlichen Zuverlässigkeit des Fahrerlaubnisinhabers bestehen.
  4. Autokauf, Autoreparatur, Kfz-Versicherung, Autofinanzierung

    In diesem Bereich berate und vertrete ich Sie unter anderem bei folgenden Fragestellungen:

    • An- und Verkauf Ihres Fahrzeugs
    • Abschluss und Abwicklung von Kfz-Leasingverträgen und Kreditverträgen
      Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen im Rahmen eines Neuwagen- oder Gebrauchtwagenkaufs sowie nach einer Reparatur
    • Inanspruchnahme Ihrer Kaskoversicherung
    • Abwehr von Regressforderungen Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung

 

Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen VW

  Entschädigungsansprüche gegen Volkswagen verjähren am 31.12.2018.   Fahren auch  Sie einen VW, Skoda, SEAT, Audi oder Porsche mit einer illegalen Abschalteinrichtung (EA-189-Motor) und möchten die Volkswagen AG auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, ist...

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Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht betrifft unter anderem den Bereich der privaten Lebensführung, also vielfältige rechtliche Fragen des täglichen Lebens.

Dies sind z.B. der Abschluss von Kaufverträgen über Kraftfahrzeuge, Haushaltsgegenstände, Unterhaltungselektronik, von Versicherungsverträgen, Mietverträgen, Werkverträgen mit Handwerkern und Autoreparaturwerkstätten sowie von Reiseverträgen.

Ich berate Sie aber nicht nur im Rahmen eines Vertragsabschlusses, sondern auch dann, wenn es bei der Durchführung der Verträge Probleme gibt. Dies unter anderem dann, wenn der Kaufgegenstand mangelhaft ist, die in Auftrag gegebene Reparatur oder Handwerkerleistung nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde, sich in Ihrer Wohnung Schimmelpilz gebildet hat, die von Ihnen gebuchte Reise nicht das gehalten hat, was der Reiseprospekt versprochen hat oder bereits der Abflug zum Reiseziel mit einer erheblichen Verspätung verbunden war.

Sammelklage gegen VW wegen Software-Manipulation

Musterfeststellungsklage gegen VW wegen Software-Manipulation Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wird am 01.11.2018 gegen die Volkswagen AG Klage beim Oberlandesgericht Braunschweig  einreichen. Der ADAC unterstützt die Klage als  Kooperationspartner....

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