Landgericht Erfurt verurteilt Volkswagen auf Rücknahme eines „Schummeldiesels“ und Zahlung von Schadensersatz

Neben zahlreichen anderen Landgerichten hat auch das Landgericht Erfurt in einem von mir geführten Verfahren die Volkswagen AG verurteilt, ein Fahrzeug mit manipulierter Software zurückzunehmen und an den Geschädigten Schadensersatz zu zahlen.

In dem Urteil vom 20.04.2018 wird unter anderem ausgeführt, dass die Volkswagen AG dem geschädigten Autobesitzer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich einen Schaden zugeführt hat und deshalb gemäß § 826 BGB (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung) haftet. Die schädigende Handlung ist in dem Inverkehrbringen sowie Verschweigen eines Dieselmotors mit einer gesetzeswidrigen Softwareprogrammierung zu sehen. Die Täuschung durch die Volkswagen AG diente ausschließlich dem Zweck, zur Kostensenkung (und möglicherweise zur Umgehung technischer Probleme) rechtlich und technisch einwandfreie aber deshalb auch teure Lösung der Abgasreinigung zu vermeiden. Dieses Gewinnstreben, um den Preis der bewussten Täuschung und Benachteiligung von Kunden, stellt eine Sittenwidrigkeit dar und kann nicht verharmlosend als Schummelei oder als Kavaliersdelikt abgetan werden. (mehr …)